i. Beschädigung






Für jede fahrlässige oder vorsätzliche



Beschädigung der Hütte oder



ihrer Einrichtung hat die



Verursacherin bzw. der Verursacher



aufzukommen. Für das Verhalten von



Kindern sind die



Eltern oder die sie begleitenden



Personen verantwortlich.



6. Aufsicht, Beschwerden







a. Hausrecht



Die Hüttenverwaltung übt das



Hausrecht aus.



b. Verstoß gegen die Hüttenordnung



Wer die Hüttenordnung nicht einhält,



kann von der Hütte verwiesen werden.







C: Handhabung von Beschwerden




Beanstandungen und Beschwerden



sollen an Ort und Stelle behoben werden.



Ist dies nicht möglich, sind sie



schriftlich an das Hüttenteam zu richten.













Mit klick auf den Button



zustimmen



haben Sie den algemeinen



Geschäftsbedingungen zugestimmt













abbrechen zustimmen